Recht
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Stephan Klein
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Walther Rolf
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Seit dem 01.01.2005 gilt das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter. Es handelt sich um eine freiwillige Möglichkeit des Versicherungsschutzes ehrenamtlich Gewählter.
Voraussetzung:
- Gemeinnütziger Verein oder Verband (kommt auch für Kleingärtnerverbände infrage)
- Gewählte Ehrenamtsträger im Amt (Vorstandsmitglieder)
Preis: Zurzeit beträgt der Jahresbeitrag ist 2,73 € pro Ehrenamtsträger.
Versicherungs-/Leistungsumfang:
Medizinische Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Finanzielle Hilfen:
Beispielsweise zählt die Versicherung ggf. Verletztengeld oder Verletztenrente. Insbesondere bei berufstätigen Ehrenamtlichen ist dies wichtig.